Kündigung der S-Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Duisburg unwirksam

Kündigung der S-Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Duisburg unwirksam
Das Amtsgericht Duisburg hat in einem erstinstanzlichen Urteil vom 28.10.2021 festgestellt, dass die Kündigungen der S Prämiensparverträge der Sparkasse Duisburg unwirksam waren. Ein Kündigungsrecht stand der Sparkasse nicht zu.

Eine Kundin hatte sich, vertreten durch Makanz Rechtsanwälte aus Duisburg Rumeln-Kaldenhausen, gegen das Vorgehen der Sparkasse Duisburg gewehrt, die alle S-Prämiensparenverträge bei Erreichen der höchsten Prämienstufe aus wirtschaftlichem Interesse gekündigt hatte.

Gemäß des Urteils des Amtsgericht Duisburg hatte die Sparkasse kein Recht auf Kündigung aus Ihren AGBs und auch kein vertragliches oder sonstiges Kündigungsrecht, da dies der Sparkasse jegliches wirtschaftliches Risiko abnehmen würde, für den Kunden aber dieses Risiko auf Grund der Provisionsstaffel bestehen bleiben würde.

Insgesamt lohnt es sich somit für die Sparer, deren S-Prämiensparverträge durch die Sparkasse Duisburg bereits gekündigt wurden oder noch gekündigt werden, diese Kündigung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und gegebenenfalls auch hier gegen gerichtlich vorzugehen.

Die Makanz Rechtsanwälte beraten hierzu gerne.
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