Verlorener Schlüssel – Mieter zahlen nicht für Austausch der Schlösser

Verlorener Schlüssel – Mieter zahlen nicht für Austausch der Schlösser

Veröffentlicht: 03. Dezember 2013
Trifft ein Mieter beim Verlust des Schlüssels kein Verschulden, weil dieser, obwohl er gut verwahrt war, gestohlen wurde, so haftet der Mieter nicht für den Austausch der Schließanlage oder einzelner Schlösser. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam (AG Spandau Urteil vom 20.12.2012, 6 C 546/12).