Elterliche Aufsichtspflicht – 8-jährige darf ohne Eltern Fahrrad fahren

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Elterliche Aufsichtspflicht – 8-jährige darf ohne Eltern Fahrrad fahren

Veröffentlicht: 03. Dezember 2013
Haben Eltern ihr Kind ausführlich in den Verkehrsregeln geschult, sowie im Umgang mit dem Fahrrad und dies überprüft, so bedarf es einer Beaufsichtigung eines 8-jährigen Kindes beim Fahrrad fahren nicht. Die Eltern haften entsprechend bei einem Unfall zwischen dem Kind und einem Dritten nicht auf Grund der Verletzung der Aufsichtspflichten. Die Haftung des Kindes ist gemäß dem BGB ausgeschlossen (LG Münster Urteil vom 16.08.2012, 02 O 160/12).

 
 

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