Rauchverbot bei der WEG-Versammlung

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Rauchverbot bei der WEG-Versammlung

Veröffentlicht: 06. Juli 2015
Eigentümer einer Eigentumswohnung haben Anspruch auf Rauchfreiheit bei Eigentümerversammlungen. Das LG Dortmund entschied in dem Verfahren 1 S 296/12 LG Dortmund, dass einem Antrag eines Eigentümers auf Fassung eines Beschlusses, dass bei diesen Versammlungen ein Rauchverbot bestehen würde, stattzugeben ist.

Die Interessen der Raucher sollten durch Unterbrechungen von 5 Minuten zum allgemeinen Zigarettenkonsum ausreichend gewahrt werden.

Link zur Entscheidung

 
 

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